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AGB

 

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.

  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

II. Urheber- und Nutzungsrecht

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

  3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

  4. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

  5. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

  6. Insofern nicht gesondert vereinbart, muss die Fotografin bei Nutzung oder Veröffentlichung der entstandenen Lichtbilder als Urheber genannt werden andernfalls kann diese Schadensersatz fordern.

  7. Jede über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.

  8. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

  9. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Dem Kunden wird ein Honorar oder eine vereinbarte Pauschale in Rechnung gestellt. Des Weiteren sind Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Materialkosten, Anfahrtskosten, etc.) von Auftraggeber zu tragen.

  2. Anfahrtskosten fallen wie folgt an. 20 km Fahrtweg sind in allen Paketen inklusive. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,30 € berechnet.

  3. Der Fotografin stehen ab einer 4 Stunden Begleitung Pausen und ausreichend Verpflegung zu.

  4. Je nach Buchung, können der Fotografin Übernachtungskosten entstehen, diese sind von den Auftraggebern zu entrichten. Ob eine Übernachtung notwendig ist, wird individuell vereinbart. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem die Anfahrtsstrecke, Buchungsdauer sowie der gewünschte zeitliche Ablauf.

  5. Offene Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen (14 Tagen) ab Rechnungsdatum zu begleichen.

  6. Ein von der Fotografin erstellter Kostenvoranschlag ist unverbindlich, fallen während der Arbeit des Auftragnehmers höhere Kosten an, muss die Fotografin den Kunden umgehend informieren. Verlängert sich die Bearbeitungszeit aus Gründen, die der Fotografin nicht anzulasten sind, erhöht sich das Honorar entsprechend.

  7. Nach der Auftragsverteilung darf die Fotografin 50% der Gesamtkosten (inkl. Nebenkosten) als Anzahlung einfordern. Die Lieferung des Bildmaterials sowie der Übergang der Nutzungsrechte an den Kunden erfolgt erst mit vollständiger Begleichung der Rechnung.

 

 

 

IV. Stornierung

  1. Storniert der Auftraggeber die Buchung, wird ein Ausfallhonorar für die Fotografin fällig. Unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses, wird dies wie folgt berechnet:

3 Wochen (21 Tage) vor Termin 50%, 1 Woche (7 Tage) vor Termin 100%. Das Ausfallhonorar bezieht sich auf die Gesamtkosten ohne Anfahrtskosten und ist auch zu entrichten, wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

  1. Für den Fall, dass das Kennenlernshooting schon stattgefunden hat und der Auftraggeber die Buchung 22 Tage und früher vor dem Termin storniert, wird für dieses Shooting der Wert eines Standard Paarshootings verrechnet.

  2. Darf die Hochzeit bzw. das Shooting aufgrund von Corona Maßnahmen nicht stattfinden, gilt folgende Vereinbarung. Die geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber gutgeschrieben, wenn dieser der Fotografin einen neuen Auftrag erteilt. Sollte die Fotografin am neuen Termin keine Kapazitäten frei haben oder es wird kein Ersatztermin geplant, wird die Anzahlung einbehalten.

  3. Kann die Auftragnehmerin aufgrund von Krankheit oder anderen von ihm zu vertretenden Umständen eine Leistung nicht erbringen, wird dem Auftraggeber die geleistete Vorauszahlung zurückerstattet. Die Fotografin wird sich um einen Ersatz bemühen, kann einen Ersatz aber nicht garantieren. Ebenso wird die Möglichkeit eines kostenlosen After Wedding Shootings angeboten, sollte die Fotografin innerhalb von 21 Tagen vor dem Hochzeitstermin absagen müssen.

 

V. Lieferung

  1. Die Fotografin stellt dem Auftraggeber je nach Paket und individueller Vereinbarung im Vertrag eine Vorauswahl an Bildern zur Verfügung. Der Kunde kann die gewünschten Bilder zur Weiterverarbeitung auswählen.

  2. Die Fotografin verpflichtet sich dazu, die Bilder schnellstmöglich zu bearbeiten, für Hochzeitsbilder maximal 8 Wochen (56 Tage) und für sonstige Shootings maximal 4 Wochen (28Tage). Verzögerungen muss die Auftragnehmerin dem Kunden sofort mitteilen. Betriebsbedingte Verzögerungen sowie Verzögerungen aus höherer Gewalt oder Verzögerungen bei Fremdfirmen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Grundsätzlich haftet die Fotografin bei Lieferverzögerungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  3. Bei der Erstellung besonders aufwändiger Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin unter Berücksichtigung des damit verbundenen Zeitbedarfs vereinbart.

  4. Die Roh-Dateien (Originalbildmaterial) bleiben bei der Fotografin, das Rohmaterial wird nicht ausgeliefert.

 

VI. Haftung

  1. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

  2. Die Fotografin haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  3. Aufgenommene Bilder werden nur in digitaler Form erzeugt, bei Verlust, Ausfall oder defekt von technischen Geräten, Kamera, Speichermedien, etc. kann die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.

  4. Der Kunde verpflichtet sich zur Einholung der schriftlichen Einwilligungen aller abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, wird der Auftraggeber für etwaigen Schadensersatz haftbar gemacht.

  5. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

  6. Der Kunde ist – insofern nicht anders vereinbart – für die Bereitstellung der Räumlichkeiten bzw. Lokalitäten zuständig.

  7. Wurden zwischen der Fotografin und dem Kunden keine ausdrücklichen Vereinbarungen bezüglich der Aufnahme und Gestaltung der Lichtbilder geschlossen, sind Reklamationen am gelieferten Bildmaterial ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Stil der Fotografin bekannt, werden während oder nach der Aufnahme Änderungen seitens des Kunden gewünscht, hat dieser die Mehrkosten zu tragen.

  8. Beanstandungen, egal welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen (14 Tagen) schriftlich bei der Auftragnehmerin zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei und vertragsgemäß angenommen. Bei begründeten Beanstandungen hat die Fotografin das Recht die Lichtbilder neu anzufertigen oder Nachbesserung zu tätigen.

  9. Die Fotografin haftet nicht für mangelhafte Qualität bei gedruckten oder anderweitig in Eigenverantwortung des Kunden erstellen Lichtbildern.

 

VII. Datenschutz

  1. Die Fotografin speichert personenbezogene Daten, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind.

  2. Die erhobenen Daten werden von der Fotografin vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Nutzung der Daten ist nur zum Zweck des Geschäftsverkehrs gestattet.

 

 

 

VIII. Bildbearbeitung

  1. Dem Auftraggeber ist der fotografische und bildgestalterische Stil der Fotografin bekannt. Er ist sich bewusst, dass die in Auftrage gegebene Lichtbilder im gleichen oder ähnlichen Stil bearbeitet werden.

  2. Die Fotobearbeitung beinhaltet nur die Grundretusche (Korrektur von Licht, Schärfe und Rahmen sowie Entwicklung der Rohdaten). Eine weitergehende Bearbeitung der Fotos (Retusche) ist nicht enthalten.

  3. Eine weitere Bearbeitung der gelieferten Bilder durch den Auftraggeber oder weiter Personen ist untersagt und nur durch Zustimmung der Fotografin gestattet.

  4. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die Fotografin als Urheber aufgeführt wird.

 

IX. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Fotografin.

 

Stand: 21.07.2023

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